ÖKWZR
Österreichischer Klub für Windhunde, -Zucht und Rennsport

Leitfaden für ÖKWZR Züchter

Antrag auf FCI‐Zuchtstättennamenschutz / Zuchtstättenkarte (ehemals "Zwingerkarte")

Um einen geschützten Zuchtstättennamen bei der FCI registrieren zu lassen, muss der Antrag ausgefüllt, unterschrieben an den ÖKV (Zuchtreferat) gesandt werden. In diesem Antrag muss die gültige Hauptwohnadresse welche somit gleichzeitig die Zuchtstättenadresse ist, angegeben sein. Der ÖKV leitet dann diesen Antrag an die FCI weiter. Innerhalb von ca. 2 Monaten bekommen Sie dann die Bestätigung Ihres genehmigten Zuchtstättennamens und die Zuchtstättenkarte per Post (Nachnahme) zugesandt. Erst ab Erhalt der Zuchtstättenkarte kann ein Wurf unter ihrem Zuchtstättennamen in das ÖHZB eingetragen werden!

Genaue Vorgaben bezüglich Zuchtstättenname und Vergabe finden sie hier:
>> ÖKV‐Zucht / Eintragungsordnung
>> Antrag Zuchtstättennamenschutz


Allgemeines

Bevor ein ÖKWZR-Neuzüchter einen Wurf macht, muss eine Zuchtstättenerstbesichtigung durch den ÖKWZR – Zuchtwart durchgeführt werden! Dasselbe gilt für ÖKWZR‐Züchter welche die Zuchtstätte verlegen (neue Zuchtstättenadresse). Für eine Zuchtstättenbesichtigung setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit office@windhund.at in Verbindung. (Die Zuchtstättenbesichtigung muss zeitgerecht vor einer etwaigen Deckung stattfinden).

Besuch eines Züchterseminars: Jeder Züchter muss alle zwei Jahre zumindest ein Seminar besuchen.

Züchterseminare werden zweimal im Jahr vom ÖKWZR und auch vom ÖKV abgehalten und sind sowohl vor dem ersten Wurf (ÖKWZR-Neuzüchter), als auch für bestehende Züchter verbindlich.  Für ins ÖHZB eingetragene Hunde (Rüden und Hündinnen) ist vor dem Zuchteinsatz die ÖKWZR-Zuchtzulassung (Eintrag auf der Ahnentafel „zur Zucht zugelassen“ nach positiv absolvierter Zuchtzulassungsüberprüfung und der lt. ÖKWZR-ZEO geforderten Voraussetzungen) notwendig!

>> ÖKWZR‐Zucht- und Eintragungsordnung
>> Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR‐Zuchtzulassungsüberprüfung


Deckung

Art und Ausmaß der Deckentschädigung, entweder Zahlung eines Deckgeldes oder Überlassung eines oder mehrerer Welpen, empfehlen wir dringlich vor dem Deckakt zwischen Rüden- und Hündinnenbesitzer schriftlich zu vereinbaren.

Die vorgeschriebene Zuchtzulassungsüberprüfung (Eintrag in der Ahnentafel „zur Zucht zugelassen“) ist zeitgerecht vor der Deckung zu erfüllen!

Unmittelbar nach erfolgter Deckung ist die Deckbescheinigung (Deckmeldung) vor Ort auszufüllen und sowohl vom Deckrüdenbesitzer als auch vom Hündinnenbesitzer original zu unterschreiben. Füllen Sie das online zur Verfügung stehende Formular über erfolgte Deckung aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen im Scan  hoch. Oben erwähnte Deckbescheinigung samt Kopien der Ahnentafel des Deckrüden und der Hündin. Bei ausländischen Deckrüden, ist der Nachweis/Kopie vom ausl. Zuchtwart/Verein beizulegen, dass dieser Rüde als Deckrüde /zur Zucht zugelassen ist ebenso die geforderten Untersuchungen und Ausstellungsergebnisse.

Kopien aller etwaigen gemäß ÖKWZR ZEO Punkt 3 Rassespezifischen Bestimmungen erforderlichen/empfohlener Befunde bzw. Untersuchungsergebnisse (bei ausländischen Deckrüden:
Kopien aller etwaig vorhandenen Zeugnisse, Titel und Championats-Urkunden
Kopie der Richterberichte: mindestens 2 x Formwert sehr gut

>> Deckbescheinigung
>> Onlineformular über erfolgte Deckung


Wurf

Nachdem die Hündin geworfen hat, ist unmittelbar (binnen 14 Tagen) die online zur Verfügung gestellte Wurfmeldung auszufüllen.

Vom Rüden:
Kopien aller etwaigen gemäß ÖKWZR ZEO Punkt 3 Rassespezifischen Bestimmungen erforderlichen/empfohlener Befunde bzw. Untersuchungsergebnisse (bei ausländischen Deckrüden:

  • Kopien aller etwaig vorhandenen Zeugnisse, Titel und Championats-Urkunden
  • Kopie der Richterberichte: mindestens 2 x Formwert sehr gut
  • Einmessprotokoll bei Whippet und Ital. Windspiel

>> Wurfmeldung


Wurfabnahme

Der Wurf wird zwischen der 8. und 10. Lebenswoche vom Zuchtwart abgenommen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Welpen ausreichend geimpft, entwurmt und gechippt sein (Nachweise wie Impfpässe, Chipnr.,.. müssen vorliegen – auch von der Mutterhündin!).

Bei der Wurfabnahme werden die Gebühren für die Wurfabnahme von der Zuchtwartin eingehoben.

Den Termin zur Wurfbesichtigung müssen sie bitte mindestens 2 Wochen vorher mit unserer Zuchtwartin vereinbaren!

>> ÖHZB‐Eintragungsformular
>> ÖKWZR‐Gebührenordnung


Eintragung ins ÖHZB (Österr. Hundezuchtbuch)

Die Ahnentafeln werden vom ÖKWZR ausgestellt und zur Eintragung in das ÖHZB an den ÖKV weitergeleitet. Die Ahnentafeln erhalten Sie als Züchter direkt vom ÖKV nach Bezahlung der Rechnung, die Sie vom ÖKV per Mail erhalten, zugesandt.

Prädikats‐Ahnentafeln können nur nach Vorlage aller Voraussetzungen von Hündin und Rüde ausgestellt/genehmigt werden.

Wir bitten Sie, alle angeführten Unterlagen vollständig und pünktlich zu übergeben / übersenden, da nur so eine rasche Ausstellung der Ahnentafeln durchgeführt werden kann.

Der ÖKV hebt, bei einer Wurfeintragung nach der 12. Lebenswoche der Welpen, eine zusätzliche Strafgebühr von € 5,‐‐ pro Eintragung ein!

Wir machen darauf aufmerksam, dass ein etwaiges Nichteinhalten der ÖKV und / oder ÖKWZR Zuchtordnung, das Verrechnen von erhöhten Eintragungsgebühren und / oder Eintragung der Welpen in das ÖHZB‐B‐Blatt und / oder Streichung aus der Züchterliste und / oder Zuchtverbot zur Folge haben kann. (siehe gültige Zuchtordnung des ÖKWZR und ÖKV)

Für allfällige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

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