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Leitfaden für ÖKWZR Züchter

Antrag auf FCI‐Zuchtstättennamenschutz / Zuchtstättenkarte (ehemals "Zwingerkarte")
Um einen geschützten Zuchtstättennamen bei der FCI registrieren zu lassen, muss der Antrag ausgefüllt, unterschrieben an den ÖKV (Zuchtreferat) gesandt werden. In diesem Antrag muss die gültige Hauptwohnadresse welche somit gleichzeitig die Zuchtstättenadresse ist, angegeben sein. Der ÖKV leitet dann diesen Antrag an die FCI weiter. Innerhalb von ca. 2 Monaten bekommen Sie dann die Bestätigung Ihres genehmigten Zuchtstättennamens und die Zuchtstättenkarte per Post (Nachnahme) zugesandt. Erst ab Erhalt der Zuchtstättenkarte kann ein Wurf unter ihrem Zuchtstättennamen in das ÖHZB eingetragen werden!
 
Genaue Vorgaben bezüglich Zuchtstättenname und Vergabe finden sie hier:
 
Allgemeines
Deckung
Wurf
Wurfabnahme
Eintragung ins ÖHZB (Österr. Hundezuchtbuch)