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Ehrenkodex

Der Ehrenkodex des ÖKWZR wurde einstimmig angenommen auf der ordentlichen Generalversammlung vom 28.2.2015
ÖKWZR Mitglieder züchten mit nachzuchtwürdigen Hunden
Nicht jeder Hund ist nachzuchtwürdig. Mit genügend Beharrlichkeit kann im Lauf der Zeit so gut wie jeder Hund die notwendigen Formwertbeurteilungen bekommen.

Züchter des ÖKWZR züchten mit objektiv nachzuchtwürdigen Hunden (d.h. mit Hunden deren Nachzuchtwürdigkeit auch außenstehenden Personen plausibel ist)
Konkret sind dies Hunde, die in Exterieur, Wesen & Leistungsfähigkeit dem Standard entsprechen und bei deren Vorfahren und Geschwistern keine gehäuften, vererblichen gesundheitlichen Probleme bekannt sind.
Hunde aus Inzestverpaarungen sind nicht in das Zuchtprogramm aufzunehmen.
Als Zuchtmotivation auf jeden Fall abzulehnen sind primär emotional-sentimentale Motive wie z.B. die Bindung an bestimmte Hunde („Er/Sie hat so ein liebes Wesen“, „Ich will dass er/sie in einem Welpen weiterlebt.“, „Ich mache einen Wurf, weil das so nett für die Kinder ist.“ etc.)
ÖKWZR-Züchter züchten verantwortungsbewusst
ÖKWZR Mitglieder sind keine anonymen Denunzianten
ÖKWZR Mitglieder sind sozial verantwortungsbewusst
Ad Funktionäre und Richter
Ad Nominierung von Richteranwärtern (Renn-, Coursing- & Formwertrichter)