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Eurosighthound 2010
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Eintragung eines Wurfes in das ÖHZB Drucken E-Mail
Liebe Windhundefreunde!

Aus gegebenem Anlass, möchten wir die Hintergründe der nun notwendigen Eintragung eines Wurfes in das ÖHZB, gegen die sich der ÖKWZR samt seinen Mitgliedern lange sträubte, erläutern.
In einem offenen Brief vom 18.4.2010 „Quo vadis ÖKWZR" erhebt ein ehemaliger ÖKV Funktionär diesbezüglich schwere Vorwürfe gegen den ÖKWZR-Vorstand, gegen die sich der ÖKWZR Vorstand entschieden verwehrt.

Faktum ist:
1. der neue Vorstand hat die „Altlast" des nicht eingetragenen Wurfes, mit dem Stand, dass dieser lt. ÖKV einzutragen ist, übernommen
2. der alte Vorstand hat sich geweigert eine Wurfabnahme vorzunehmen
3. der Züchter hat sich daraufhin an den ÖKV gewandt und auf Anraten des ÖKV eine Zuchtabnahme durch einen Tierarzt vornehmen lassen
4. der neue Vorstand hat nach Einholung aller relevanten Fakten den ÖKV um eine endgültige Klärung der Zuständigkeit gebeten um das Thema endlich abschließen zu können
5. es folgte seitens ÖKV ein Informationsaustausch mit FCI und DWZRV
6. in der Zwischenzeit erfolgten mehrmalige Zwingerüberprüfungen durch den neuen Vorstand, den Rassevertreter sowie durch den Amtstierarzt und einen unabhängigen praktischen Tierarzt
7. am 3.3.2010 wurde der ÖKWZR vom ÖKV zu einer Besprechung eingeladen.

Bei dieser Besprechung wurde durch den ÖKV festgestellt, dass
- der Wurf in Österreich gefallen ist und dieser Züchter daher das Recht aber nicht die Pflicht hat den Wurf in Deutschland anzumelden.
- die Elterntiere eindeutig bestimmt und die Gesundheit der Welpen durch einen Tierarzt im Rahmen einer (nicht durch den ÖKWZR erfolgten) Wurfabnahme bestätigt wurde. Somit müssen durch die Verbandskörperschaft (den ÖKWZR) A-Papiere ausgestellt werden!
- die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zwischen zwei Würfen nur mit einer doppelten Eintragungsgebühr geahndet werden kann (was vom ÖKWZR auch vorgenommen wurde, allerdings insofern ohne Bedeutung für diesen Züchter ist, da er nicht Mitglied des ÖKWZR ist und daher ohnedies eine höhere Eintragungsgebühr zu entrichten hat).
- es keine gesetzliche Grundlage gibt, die eine Maximalanzahl von Tieren vorgäbe.
- es in der FCI keine Übernahme eines Zuchtverbotes durch ein anderes Land gibt. Somit fehlt uns jegliche Grundlage diese Hunde von der Zucht oder Ausstellungen auszuschließen.

Auf Grund der vorliegenden (und belegbaren) Tatsachen musste der ÖKWZR als rassebetreuende Verbandskörperschaft die entsprechenden Papiere nach langem Hin und Her nun doch ausstellen.

Der Vorstand des ÖKWZR ist stets und mit großem Einsatz bemüht, alles im Sinne der Windhunde zu unternehmen. Bei allem Bemühen muss man allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass Österreich immer noch ein Rechtsstaat ist und der ÖKWZR der FCI und dem ÖKV untergeordnet ist und daher der ÖKWZR-Vorstand an geltende Gesetze, Richtlinien und Ordnungen gebunden ist. Auch wenn dies dem Einzelnen unverständlich erscheinen mag.

Der Vorstand des ÖKWZR