| Zuchtzulassungsbestimmungen |
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Sehr geehrte Windhundezüchter und Deckrüdenbesitzer,wie sie vielleicht wissen, wurden die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung auf Wunsch von beinahe allen von uns überarbeitet. Dazu gab es auch bei der ordentlichen Generalversammlung in diesem Jahr einen klaren Auftrag an den Vorstand. Nun ist zugegeben schon einiges an Zeit seither vergangen, aber dadurch sind wirklich viele Gedanken und Formulierungsverbesserungen gebündelt in die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung aufgenommen worden. Wir dürfen hier die gravierendsten Änderungen vorwegnehmen:
Da wir ab 1.9.2009 die Zuchtzulassung als Voraussetzung für den Zuchteinsatz eines Hundes in der Zucht- und Eintragungsordnung vorgeschrieben haben, möchten wir Sie nun, 4 Wochen vorher, zur ersten Zuchtzulassungsüberprüfung nach Krenglbach einladen. Die weiteren Termine folgen im Laufe des Monats. Es ist uns bewusst, dass in der ZEO ein Ausstellungsgelände zur Durchführung noch vorgesehen ist, wir uns jedoch aus Termingründen für den zentralsten Rennplatz zur Durchführung entschieden haben. Die erste Zuchtzulassungsüberprüfung wird am 29.08.2009 am Gelände des WRKA in Krenglbach stattfinden. Die Krenglbacher erwarten uns ab 12 Uhr mit einem leckeren Mittagessen und geben jedem Hund, der Lust dazu hat, die Möglichkeit auf eine Runde hinter dem Hasen! Bitte verwenden Sie zur Anmeldung, die 14 Tage vorher beim Zuchtwart sein muss, das dafür vorgesehene Anmeldeformular zur Zuchtzulassungsüberprüfung. Mit den besten Grüßen Ihr ÖKWZR Vorstand
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