Ausführungsbestimmungen:
Sehr geehrte Windhundezüchter und Deckrüdenbesitzer,
wie sie vielleicht wissen, wurden die
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung auf Wunsch von beinahe allen von uns überarbeitet.
Dazu gab es auch bei der ordentlichen Generalversammlung in diesem Jahr einen klaren Auftrag an den Vorstand.
Nun ist zugegeben schon einiges an Zeit seither vergangen, aber dadurch sind wirklich viele Gedanken und Formulierungsverbesserungen gebündelt in die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung aufgenommen worden.
Wir dürfen hier die gravierendsten Änderungen vorwegnehmen:
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Die Zuchtzulassung wird nun von Zuchtwart und Rassevertreter durchgeführt.
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Wir haben die Art und Weise der Wesensüberprüfung festgelegt, damit jeder weiß, was ihn bzw seinen Hund erwartet.
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Darüber hinaus haben wir versucht, die Themen "klare Fristen und Pflichten bzw. Rechte für Vorstand und Teilnehmer" abzudecken.
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Die Form des Zuchtzulassungsberichtes und das Richterformular kann eingesehen werden. Darin ist die Vorgehensweise sehr klar vorgegeben, was - wie wir denken - für uns alle wichtig ist.
Das Richterformular ist dann relevant und wichtig, wenn ein Einspruch gegen die Zuchtzulassung eines Hundes gemacht wird. Aufgrund eines Einspruches haben wir festgelegt, dass der Vorstand dem Hundehalter einen oder zwei Richter nennen muss, der den Hund anhand des Richterformulars des ÖKWZR beurteilt. Dies ist für die Entscheidung des Vorstandes maßgeblich.
Da wir
ab 1.9.2009 die Zuchtzulassung als Voraussetzung für den Zuchteinsatz eines Hundes in der Zucht- und Eintragungsordnung vorgeschrieben haben, möchten wir Sie noch einmal daran erinnern, dass damit der
"zur Zucht zugelassen"- Stempel am Papier ihres Zuchthundes die Voraussetzung vor einem Zuchteinsatz ist. Diesen erlangt man wie in den
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Zuchtzulassung des ÖKWZR beschrieben.
Die erste Zuchtzulassungsüberprüfung wird am 27.3.2011 am Gelände des WRKA in Krenglbach stattfinden.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung, die 14 Tage vorher beim Zuchtwart sein muss, das dafür vorgesehene
Anmeldeformular zur Zuchtzulassungsüberprüfung.
Weitere Infos und Kosten der Zuchtzulassung:
In der Vorstandssitzung vom 5.8.2009 haben wir die Kosten rund um die Zuchtzulassung wie folgt festgesetzt.
Ist vom Hundebesitzer zu bezahlen:
DNA-Profil der Fa. Laboklin für Mitglieder € 40.-
DNA-Profil der Fa. Laboklin für Nichtmitglieder € 42.-
Zuchtzulassungsüberprüfung pro Hund für Mitglieder € 20.-
Zuchtzulassungsüberprüfung pro Hund für Nichtmitglieder € 30.-
Wird vom ÖKWZR übernommen:
Unkostenbeitrag für FCI Formwertrichter für die Zuchtzulassung vom ÖKWZR € 50.-
Unkostenbeitrag für Zuchtwart, Rassevertreter bzw. Stv für die Zuchtzulassung vom ÖKWZR € 20.-
Zuchtwart und Rassevertreter bzw. deren Stellvertreter bekommen nur dann den Unkostenbeitrag ersetzt, wenn sie selbst an diesem Tag ihren Hund nicht zur Zuchtzulassung bringen! Dementsprechend auch Abänderung in den Ausführungsbestimmungen.
Die Modalitäten des DNA-Profils möchten wir hier nochmals erläutern.
Die Fragen warum läuft das Ganze über den ÖKWZR – ein Anforderungsformular für ein Formular, usw. – sind natürlich verständlich.
Das Formular für das DNA-Profil der Fa. Laboklin wird aufgrund der Angaben am Anforderungsformular und der Ahnentafelkopie vom ÖKWZR ausgefüllt. Mit diesem ausgefüllten Formular geht der Hundebesitzer zum Tierarzt, der sich aufgrund der vom ÖKWZR angegebenen Daten vergewissern kann/muss, dass es sich tatsächlich um diesen Hund handelt, bei dem er Blut bzw. den Backenabstrich abnimmt.
Laboklin übermittelt (nach erfolgter Profil-Erstellung) das Ergebnis direkt an den ÖKWZR – das Original ergeht an den Besitzer und eine Kopie verbleibt beim Zuchtwart. Einerseits ist damit die Echtheit gewährleistet, andererseits ist es eine zusätzliche Absicherung für den Besitzer, weil das DNA-Profil somit auch beim Zuchtwart aufliegt und - falls das eigene Exemplar verloren gehen sollte - rasch eine Kopie zur Verfügung steht.
Natürlich werden jetzt viele sagen, wenn jemand nicht korrekt sein will, wird er es auch so versuchen, jedoch wird es deutlich unwahrscheinlicher, als zu einem Tierarzt zu gehen, der nicht verpflichtet ist die Angaben zur Abstammung bspw. zu kontrollieren, um Blut einzuschicken.9-