Weiterleitung von Ahnentafeln an den ÖKV (6.8.2008)
Ahnentafeln werden nur mehr nach erfolgter Bezahlung der Wurfabnahmegebühren an den ÖKWZR, zum ÖKV zur Eintragung ins ÖHZB weitergeleitet.
Nach nochmaliger Rück-/Absprache mit dem ÖKV-Zuchtbuchreferat werden Einzeleintragungen und A-Blatt Wurfeintragungen wie gehabt per Nachnahme direkt vom ÖKV verrechnet.