Zur Rennlizenz in vier Schritten
(Zusammenfassung aus der ÖKV Windhunde Rennsportordnung)
Welche Voraussetzungen muss der Hundebesitzer erfüllen?
Ständiger Wohnsitz in Österreich
Mitglied in einem österreichischen Renn- oder Coursingverein (
www.fcw-coursing.at,
www.wrct.info,
www.wrka.at,
www.wwrv.at)
Welche Voraussetzungen muss der Windhund erfüllen?
Im ÖHZB eingetragener Windhund
Ablauf
Vom Rennverein wird ein Trainingsheft ausgestellt.
Der Hund macht bei seinem Rennverein zunächst 6 Trainingsläufe (davon zwei mit mindestens zwei Begleithunden), die im Trainingsheft vermerkt werden müssen.
Vor dem ersten Lizenzlauf ist zwingend ein Verkehrssicherheitstest vorgeschrieben der ebenfalls im Trainingsheft eingetragen wird. (wird von den Vereinen angeboten)
Ab einem Alter von 12 (für Ital. Windspiele bzw. Whippets) bzw. 15 Monaten (alle übrigen Windhunderassen) können danach vier Lizenzläufe (maximal zwei pro Tag) vor einem Schiedsrichter für Windhunderennen absolviert werden. Diese Lizenzläufe finden mit zwei Partnerhunden der gleichen Rasse statt. Mindestens zwei dieser Lizenzläufe müssen beim Rennverein, bei dem der Hundebesitzer Mitglied ist, absolviert werden.
Zwischen erstem und viertem Lizenzlauf dürfen maximal sechs Monate (nicht berücksichtigt werden dabei die Monate November bis März) verstreichen.
Wird ein Lizenzlauf nicht anerkannt (entscheidet der Bahnschiedsrichter), verfallen alle bisherigen Lizenzläufe und man muss wieder mit dem ersten Lizenzlauf beginnen.
Nachdem die vier Lizenzläufe erfolgreich absolviert und ebenfalls im Trainingsheft vermerkt wurden, kann das Trainingsheft und die original Ahnentafel (bei Whippet und Ital. Windspielen inkl. der Größenmessung ) an den ÖKWZR-Referenten für Leistungssport übermittelt werden, der die Ausstellung (Dauer max. 3 Wochen) durch den ÖKV veranlasst.
Verlängerung
Vor Beginn der Rennsaison muss die Rennlizenz (damit sie ihre Gültigkeit behält) durch den Renn- oder Coursingverein verlängert werden.