Zur Coursinglizenz in vier Schritten
(Zusammenfassung aus der ÖKV Windhunde Coursingsportordnung)
Welche Voraussetzungen muss der Hundebesitzer erfüllen?
Ständiger Wohnsitz in Österreich
Mitglied in einem österreichischen Renn- oder Coursingverein (
www.fcw-coursing.at,
www.wrct.info,
www.wrka.at,
www.wwrv.at)
Welche Voraussetzungen muss der Windhund erfüllen?
Im ÖHZB eingetragener Windhund
Ablauf
Vom Coursingverein wird ein Trainingsheft ausgestellt.
Der Hund macht bei seinem Coursingverein zunächst 6 Trainingsläufe (davon vier mit einem Partnerhund), die im Trainingsheft vermerkt werden müssen.
Vor dem ersten Lizenzlauf ist zwingend ein Verkehrssicherheitstest vorgeschrieben, der ebenfalls im Trainingsheft eingetragen wird. (wird von den Vereinen angeboten)
Ab einem Alter von 12 (für Ital. Windspiele bzw. Whippets) bzw. 15 Monaten (alle übrigen Windhunderassen) können danach vier Lizenzläufe (maximal zwei pro Tag) vor einem Coursingrichter absolviert werden. Diese Lizenzläufe finden mit einem Begleithund der gleichen Rasse statt.
Zwischen erstem und viertem Lizenzlauf dürfen maximal sechs Monate (nicht berücksichtigt werden dabei die Monate November bis März) verstreichen.
Wird ein Lizenzlauf nicht anerkannt (entscheidet der Coursingrichter), verfallen alle bisherigen Lizenzläufe und man muss wieder mit dem ersten Lizenzlauf beginnen.
Nachdem die vier Lizenzläufe erfolgreich absolviert und ebenfalls im Trainingsheft vermerkt wurden, kann das Trainingsheft und die original Ahnentafel (bei Whippet und Ital. Windspielen inkl. einer Größenmessung) an den ÖKWZR-Referenten für Leistungssport übermittelt werden, der die Ausstellung (Dauer max. 3 Wochen) durch den ÖKV veranlasst.
Verkürztes Verfahren
Alle Hunde, die über eine Rennlizenz verfügen, sind automatisch berechtigt, auch an Coursingveranstaltungen (im In- und Ausland) teilzunehmen, ohne über eine eigene Coursinglizenz verfügen zu müssen.
Alle Hunde, die über eine Rennlizenz verfügen und trotzdem eine Coursinglizenz erwerben wollen, können dies nach dem oben angeführten Modus machen. Für diese Hunde entfällt das Erfordernis der sechs Trainingsläufe.
Verlängerung
Vor Beginn der Coursingsaison muss die Coursinglizenz (damit sie ihre Gültigkeit behält) durch den Renn- oder Coursingverein verlängert werden.