Zum Coursingrichter für Windhunderennwesen in vier Schritten
(Zusammenfassung aus dem Anhang 3-2 Coursingrichterordnung)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Mindestalter 19 Jahre
Nachweis über erfolgreiche Betätigung bei mindestens fünf CCLA/CACIL Coursings in Österreich in verschiedenen Funktionärstätigkeiten
Fünfjährige Mitgliedschaft in einem Renn- oder Coursingverein oder im ÖKWZR (
www.fcw-coursing.at,
www.wrct.info,
www.wrka.at,
www.wwrv.at)
Ordentlicher Wohnsitz seit fünf Jahren in Österreich
Bezug der Verbandszeitung „Unsere Hunde“ des ÖKV
Ablauf
Vom ÖKWZR wird der Interessent, der die obenangeführten Voraussetzungen erfüllt, dem ÖKV vorgeschlagen und von diesem in der Folge in der UH als Schiedsrichter-Anwärter veröffentlicht.
Ab dem Tag der Veröffentlichung hat der Schiedsrichter-Anwärter fünf Jahre zeit, seine Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Die Kosten der Ausbildung sind vom Cousingrichter-Anwärter selbst zu tragen, die Seminarkosten werden diesem aber nach erfolgter Ernennung durch den ÖKWZR ersetzt.
Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, die auch parallel absolviert werden können und endet mit einer kommissionellen Prüfung.
Theoretischer Teil
Teilnahme an den ÖKV Seminaren
- Rassekunde
- Anatomie
- Genetik
- Organisation des ÖKV/der FCI
Teilnahme an der jährlichen Bahnbeobachter, Schieds- und Coursingrichtertagung
Teilnahme an mindestens einem ÖKV-Coursingseminar.
Praktischer Teil
Viermaliges Proberichten im Rahmen von CCLA/CACIL-Coursings unter vier verschiedenen internationalen Coursingrichtern
Einmaliges Prüfungsrichten im Rahmen eines CCLA/CACIL-Coursings unter einem internationalen Coursingrichter
Kommissionelle Prüfung
Schriftliche Bearbeitung eines kynologischen Themas (ca. 20 Minuten)
Mündliches Referat über dieses Thema (ca. 10 Minuten)
Fragen aus den Wissensgebieten
- Rassenkunde, Anatomie,
- Genetik, Organisation des ÖKV, FCI
- Ausbildungsmethodik, Prüfungsordnungen,(Reglemente)
- Allgemeiner Hundesport, Spezialgebiet des Anwärters
Ernennung
Nach erfolgreichem Bestand der kommissionellen Prüfung wird der Schiedsrichter-Anwärter über Antrag des ÖKV-Leistungsreferenten vom ÖKV-Vorstand zum Coursingrichter für Windhunderennwesen ernannt.